Der Verein ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Für die große Mehrzahl der Mitglieder gilt, dass sie denjenigen Anteil am Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung in Deutschland geltend machen können, der nicht den Bezug der COMPUTERGENEALOGIE betrifft.
Die folgenden Ausführungen betreffen nicht die Gruppe der Mitglieder,
- die in Deutschland nicht steuerpflichtig sind oder
- die den Mitgliedsbeitrag zu 100% geltend machen können (etwa Berufsgenealogen).
Die internen Kosten pro Heft der COMPUTERGENEALOGIE liegen derzeit bei
- Print: 2,19 €
- Online: 1,22 €
- dazu kommen die Versandkosten im In- oder Ausland
Für den steuerlich nicht absetzbaren Anteil am jährlichen Mitgliedsbeitrag ergibt sich somit für 2025
- Mitglied bezieht die CG in gedruckter Form in Deutschland: 10,88 €
- Mitglied bezieht die CG nur Online: 4,88 €
- Mitglied bezieht die CG in gedruckter Form im Ausland: 20,76 €
- Mitglied bezieht keine CG (weder gedruckt noch Online): 0 € (d.h. volle Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags etwa für zusätzliche Familienmitglieder)
In der Regel erkennen die Finanzämter den so reduzierten Mitgliedsbeitrag ohne Bescheinigung an. Seit 2017 müssen Belege nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Es gibt jetzt eine Belegvorhaltepflicht. Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Das bedeutet, dass Belege nicht mehr unaufgefordert zusammen mit der Steuererklärung abgegeben werden müssen, sondern nur noch, wenn das Finanzamt sie tatsächlich sehen will. In diesem Fall kann eine Kopie der Abbuchung als Beleg eingereicht werden.
Du hilfst uns Porto- und Verwaltungskosten zu sparen, wenn du auf die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung verzichtest. Ansonsten sende bitte eine Mail an schatzmeister@compgen.de
Vielen Dank!