Manchmal muss man doch übers Geld reden…

Wir erstellen und betreuen viele genealogische Datenbanken und Systeme, die grundsätzlich kostenfrei für die Allgemeinheit zur Nutzung angeboten werden.
Durch unsere Mitgliedsbeiträge sind wir in der Lage, Domains und Server zu betreiben. Für eine darüber hinausgehende Pflege und Weiterentwicklung unserer Angebote sind wir jedoch auf weitere finanzielle Mittel angewiesen.

Du möchtest die Arbeit von CompGen unterstützen?
Hilf uns mit einer Spende!

Jede finanzielle Zuwendung ist für uns eine große Hilfe. Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, kannst du diese steuerlich berücksichtigen lassen.
Nähere Informationen findest du weiter unten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten bequem zu spenden:

Spenden mit WeCanHelp

Eine bequeme Möglichkeit zu spenden ist, bei einem Online-Einkauf den WeCanHelp-Link anzuklicken und danach bei einem gewünschten Shop einzukaufen. Mit jedem Einkauf über den WeCanHelp-Link erhalten wir ohne Extrakosten für Dich vom Shop-Betreiber eine Spende.



Direkt Spenden ohne Einkauf

Natürlich kannst Du auch direkt mit den üblichen Zahlungssystemen ohne einen Online-Einkauf spenden.



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Unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Münsterland-Ost

IBAN DE75 4005 0150 0151 1027 87
BIC / SWIFT-Code: WELA DE D1 MST

Informationen zu Steuerbescheinigung

Der Verein für Computergenealogie e.V. ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt. Dies bedeutet, dass Spenden bei der Steuererklärung in Deutschland geltend gemacht werden können.

Solltest du deine Spende steuerlich geltend machen, gibt es mehrere Möglichkeiten

  • In der Regel erkennen die Finanzämter jede Zuwendungen bis zur Höhe von 300,00 Euro ohne Bescheinigung an. Es genügt der Hinweis auf die Steuernummer und das Datum des Freistellungsbescheides.

  • Du reichst einen Ausdruck oder Kopie der Abbuchung bzw. Überweisung ein. Beim Onlinebanking kannst du auch gezielt nur diese Abbuchung/Überweisung ausdrucken.

  • Seit 2017 müssen Belege nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden.
    Es gibt jetzt eine Belegvorhaltepflicht. Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Das bedeutet, dass du Belege nicht mehr unaufgefordert zusammen mit der Steuererklärung abgibst, sondern nur noch, wenn das Finanzamt sie tatsächlich sehen will.

Wenn du eine der oben genannten Möglichkeiten nutzt, hilfst du uns, Porto- und Verwaltungskosten für die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung einzusparen.
Vielen Dank!

Solltest du vom Finanzamt eine Aufforderung zum Nachweis der Zahlung deiner Spende erhalten, kannst du eine Kopie der Abbuchung einreichen.
Ansonsten sende bitte eine Mail an schatzmeister@compgen.de

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