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KI-Inhalte kennzeichnen

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte und Bilder

8. August 2026/in Künstliche Intelligenz (KI), Publizieren/von Günter Junkers

Seit dem 2. August 2026 gilt für bestimmte KI-generierte Texte, Bilder und Videos eine Pflicht zur Kennzeichnung. Die Europäische Kommission hat die Kennzeichnungspflichten mit dem Artikel 50 des KI-Gesetzes (AI Act) eingeführt. Ein Verhaltenskodex soll helfen, die Transparenz bei Inhalten einzuhalten, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence – AI) erstellt wurden.

Was muss gekennzeichnet werden und was nicht?

Menschen, die KI-generierte Texte oder Bilder anschauen oder -hören, sollen erkennen können, ob der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Gekennzeichnet werden müssen:

  • Deep Fakes – also KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios oder Videos, die echten Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln, und Menschen täuschen könnten.
  • KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, aber nicht von Menschen überprüft oder redaktionell bearbeitet wurden, und für die niemand die redaktionelle Verantwortung übernommen hat. 

Eine Kennzeichnung  ist nicht nötig, wenn die KI-Texte redaktionell bearbeitet und geprüft wurden, und ein Redaktionsmitglied oder eine juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts trägt.
Auch für Deep Fakes gilt eine Ausnahme, wenn die Inhalte offensichtlich künstlerisch, kreativ oder satirisch sind.
Wenn Straftaten verfolgt oder verhindert werden sollen, gibt es ebenfalls keine Pflicht zur Kennzeichnung KI-generierter Texte oder Bilder.

Icons der EU-Kommission zur Kennzeichnung für KI-generierte Texte und Bilder
Icons der EU-Kommission, von links: Allgemeine KI-Kennzeichnung – vollständig mit KI erstellt – mit KI manipulierte Inhalte

Wie richtig gekennzeichnet wird, ist nicht exakt festgelegt. Aber der Hinweis darauf muss klar lesbar und sofort erkennbar sein, z.B. am Textende, in der Bildunterschrift oder in der Videobeschreibung. Eine mögliche Formulierung ist z.B. „KI-generierter Text“ bzw. „KI-generiertes Bild/Video“. Die EU-Kommission hat für die Kennzeichnung eigens Icons bereitgestellt.

Übrigens: Für die mit KI-generierten Bilder, Audios, Videos oder Texte gibt es keinen Urheberschutz, da eine KI nicht schöpferisch tätig sein kann.
Dieser CompGen-Blog-Beitrag wurde ohne KI erstellt, nur das KI-generierte Beitragsbild wurde von dieser Webseite übernommen, die auch einen ausführlichen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten enthält.

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Schlagworte: AI-Act, Deep Fakes, Europäische Kommission, Kennzeichnungspflicht, KI-Gesetz, Manipulation, Urheberrecht, Verhaltenscodex
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https://www.compgen.de/wp-content/uploads/2026/08/KI-Inhalte-kennzeichnen.jpg 496 1272 Günter Junkers https://www.compgen.de/wp-content/uploads/2019/01/CG-Logo02-340_156px-200x92.png Günter Junkers2026-08-08 18:40:412026-08-08 18:40:44Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte und Bilder
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