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Geneanet verfolgt nutzerfreundliche Politik

20. Februar 2020/in DNA-Genealogie/von Peter Teuthorn

Geneanet, eine der großen genealogischen Online-Datenbanken, ist anders als die rein kommerzielle Konkurrenz und bleibt es auch beim neuen Angebot einer DNA-Datenbank, wie die gerade veröffentlichte ‚DNA-Charta zur Ergänzung der AGB‘ vom 6.2.2020 bezeugt. Diese untermauert die Ankündigung vom 17.2.2020:  […] bauen wir gemeinsam die erste europäische DNA-Genealogie-Datenbank auf […] mit Ihrer Hilfe wollen wir den besten, unabhängigen DNA-Cousinfinder-Service aufbauen. Darin die Aussagen:

  • Geneanet beabsichtigt […], die Bedingungen für die Nutzung dieser DNA-Daten streng zu regeln und stellt daher eine eigene Charta auf.
  • Die Verarbeitung von DNA-Genealogie-Daten durch Mitglieder darf nur für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke verwendet werden und darf nicht für andere Zwecke, insbesondere für medizinische oder kommerzielle Zwecke, benutzt werden.
  • Die Löschung von DNA-Genealogie-Daten liegt im Ermessen des Mitglieds, das sie eingereicht hat. Nach ihrer Löschung werden diese genealogischen DNA-Daten nicht weiter von Geneanet aufbewahrt.

Damit bleibt Geneanet auch hinsichtlich von durch Mitgliedern hochgeladenen DNA-Daten seinem Motto “Geneanet respektiert die Genealogen: wir versprechen, keine kommerzielle Verwendung der von Mitgliedern freigegebenen Daten zu machen” treu und bestärkt alle Freunde der französischen Online-Datenbank in ihrem Vertrauen auf Transparenz, Datenschutz und vor allem auf jederzeit eigene Verfügungsgewalt über die von ihnen eingestellten Daten. Diese beinhalten vor allem das vollständige Löschen hochgeladener Daten.

Die Charta ist mit zwei DINA4-Seiten knapp und übersichtlich gehalten. Im Vergleich mit den Nutzungsbedingungen anderer Dienste fällt die Betonung der Rechte des Nutzers positiv auf. Sie enthält auch den Hinweis auf die schon bisher bestehende Regelung eines Genealogischen Testaments.

“Alle Benutzer haben auch das Recht, allgemeine und/oder spezifische Richtlinien bezüglich des Schicksals ihrer persönlichen Daten und der Art und Weise, in der sie ihre Rechte nach ihrem Tod ausüben möchten, festzulegen.“

Genanet grenzt sich auch mit der folgenden Aussage deutlich von anderen Angeboten ab, nämlich “Geneanet verpflichtet sich, keine Informationen zu verkaufen, die frei und unentgeltlich von seinen Mitgliedern über die in Artikel 6 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen definierten Dienste hinterlegt wurden.”


Es gibt zu Geneanet einen informativen Genwiki-Artikel.

Schlagworte: Genealogisches Testament, Online-Datenbank, geneanet, Löschung von Daten
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